Einsatz des Personalausweises nur bei sicheren und vertrauenswürdigen Dienstanbietern

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Verwendung der elektronischen Funktionen des Personalausweises nur bei sicheren und vertrauenswürdigen Dienstanbietern

Nur Dienstanbieter, die über ein entsprechendes Berechtigungszertifikat verfügen, dürfen den Personalausweis in ihre Onlinedienste integrieren. Die Angaben aus dem Berechtigungszertifikat sollten durch den Nutzer (Personalausweisinhaber) geprüft werden.

Hinweise bzw. Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht bezüglich vertrauenswürdigen Dienstanbietern

Dem Personalausweisinhaber ist es möglich, während der Nutzung der Online-Ausweisfunktion bzw. der eSigns-Funktion die Angaben aus dem Berechtigungszertifikat zu prüfen. Die prüfbaren Daten umfasen z. B. den

  • Besitzer des Berechtigungszertifikates bzw.
  • Datenschutzbeauftragter und weitere Angaben)

per eID-Client-Software mittels des Displays des Kartenlesers. Falls keine Informationen angezeigt werden bzw. diese offensichtlich falsch sind, sollte der Dienst nicht per elektronischen Funktionen des Personalausweises genutzt werden.